Feuerwehr Schwarzenbek  
					Lauenburger Straße 46 / 21493 Schwarzenbek  
					Tel. 04151 83370 / Fax 04151 833729 / info@feuerwehr-schwarzenbek.de  
					§ 3 Mitglieder  
					(1) Der Eintritt in die Kinderabteilung ist mit Vollendung des 6. Lebensjahres bis  
					vor Vollendung des 10. Lebensjahres möglich.  
					(2) Aufnahmeanträge sind schriftlich oder mündlich an die zuständige  
					Wehrführung zu richten. Bewerberinnen oder Bewerber haben eine  
					schriftliche Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter beizufü-  
					gen.  
					(3) Der Wehrvorstand entscheidet über die vorläufige Aufnahme als Mitglied der  
					Kinderabteilung. Bei Kindern, die ihren Wohnsitz nicht in der Gemeinde  
					haben, ist die Zustimmung der Gemeindevertretung einzuholen. Die  
					Gemeindevertretung kann eine generelle Zustimmung oder generelle  
					Ablehnung zur Aufnahme von Kindern, die ihren Wohnsitz nicht in der  
					Gemeinde haben, erteilen und die Aufnahme von einer Kostenerstat-  
					tung seitens der Wohnsitzgemeinde abhängig machen. Nach einem  
					Probejahr beschließt der Wehrvorstand nach Anhörung der Leitung der  
					Kinderabteilung über die Aufnahme.  
					§ 4 Ende der Mitgliedschaft  
					Die Mitgliedschaft in der Kinderabteilung endet  
					1. mit sofortiger Wirkung durch das schriftliche oder mündliche Erklären des  
					Austritts durch das Mitglied gegenüber der zuständigen Wehrführung. Bei  
					Jugendlichen unter 18 Jahren ist eine Erklärung der gesetzlichen Vertreter  
					erforderlich,  
					2. durch Übertritt in die Jugendabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr in der  
					Regel mit Vollendung des 12. Lebensjahres.  
					§ 5 Verhalten in der Kinderabteilung  
					(1) Jedes Mitglied der Kinderabteilung hat das Recht,  
					1. bei der Gestaltung der Spiel- und Schulungsangebote in der Kinderabtei-  
					lung aktiv mitzuwirken,  
					2. in eigener Sache gehört zu werden,  
					3. ein Vertrauenskind zu wählen.  
					(2) Die Mitglieder der Kinderabteilung sind verpflichtet,  
					1. an den Spiel- und Schulungsangeboten der Kinderabteilung teilzunehmen,  
					anderenfalls sich im Verhinderungsfall vorher zu entschuldigen,  
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