Bereits im Jahr 1901 wurden Mitglieder zu Übungen der Altonaer Berufsfeuerwehr zugelassen und Hauptmann F. Rickmann empfahl seinen Kameraden, von dieser Gelegenheit Gebrauch zu machen.
In der Generalversammlung am 22. April 1904 wurden Prämien für Gespanndienste bei ausbrechendem Feuer bewilligt. 5 Mark für den Führer desjenigen Gespanns, welches zuerst mit der Spritze an der Brandstelle erschien. 3 Mark für den Führer des beim Spritzenhaus stehenden eisernen Wasserwagens.
Im Jahr 1906 Erfolgte eine Neuregelung des Feuerlöschwesen in der Landgemeinde Schwarzenbek durch ein Orts-Statut. Für das Feuerlöschwesen der Gemeinde Schwarzenbek wurde ein Brandschutzamt und eine Brandwehr errichtet.
Dem Brandschutzamt obliegt die Verwaltung der öffentlichen Feuerlöscheinrichtungen und die Brandschau, einschließlich der Kontrolle der häuslichen Feuerlöschgeräte.
Mitglieder des Brandschutzamtes sind:
Für die Brandschau kommen zu diesen Mitgliedern noch:
Die Brandwehr besteht aus der Freiwilligen Feuerwehr und der Pflichtmannschaft. Die Brandwehr wird in Löschzüge gegliedert.
Jeder Löschzug setzt sich zusammen aus: