Auflagen der örtlichen Ordnungsbehörde einholen
				  Absprache 
				    mit der örtlich zuständigen Feuerwehr
				  Erst 
				    an dem Tag, an dem das Feuer entzündet 
				    werden soll, das Material aufschichten, so 
				    können vor allem Kleintiere, die dort 
				    Unterschlupf gesucht haben, flüchten
				  Genügend 
				    Sicherheitsabstand einhalten zu Gebäuden, Wäldern, 
				    öffentlichen Verkehrsflächen, Wohngebieten
				  Zum 
				    Schutz der Umwelt nur unbehandeltes Holz, trockenes 
				    Baum- und Strauchwerk verbrennen
				  Sperrmüll, 
				    Reifen oder sonstige Abfälle dürfen nicht 
				    verbrannt werden
				  Keine 
				    Brandbeschleuniger als Hilfsmittel für das Anzünden 
				    benutzen
				  Das 
				    Feuer ist ständig unter Aufsicht zu halten
				  Sicherheitsabstände 
				    zum Osterfeuer bzw. zur Glut festlegen